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Häufig gestellte Fragen

In der Regel ist diese Leistung über die eigene Hausratversicherung versichert.

Abbruch (durchfeuchtete Materialien) – 1 Woche Trocknung – bis 30 Tage Wiederherstellungsarbeiten je nach Umfang – 2-6 Wochen

Die Stoffe, die sich beim Verbrennungsvorgang bilden, werden mit Abkühlung des Brandrauchs abgeschieden. Kondensierfähige und feste Stoffe, vorwiegend Ruß, lagern sich ab, wobei letzterer als Träger für diese gasförmigen und flüssige Stoffe dient. Daher ist durch eine Analytik eine entsprechende Exposition und gegebenenfalls ausreichende Bioverfügbarkeit bestimmter Schadstoffe nachzuweisen. In der Regel werden folgende Schadstoffe nach einem Brandereignis beprobt, wobei die Halogenwasserstoff-Beaufschlagung im Vordergrund steht:

  • Polychlorierte Piphenyle (PCB)
  • Pentachlorphenol /PCP)
  • Chlorwasserstoff (HCI)
  • Bromwasserstoff (HBr)
  • Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Polyhalogenierte Dibenzo-p-dioxine (PHDD)
  • Dibenzofurane (PHDF)

Gemäß den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen sind Schäden durch „Schwamm“ ausgeschlossen. Siehe hierzu auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 – IV ZR 212/10

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