Service für

Versicherungen

Wenn ein Schaden an einem Gebäude entstanden ist, muss schnell reagiert werden. Der Schock bei den Betroffenen ist oftmals groß. Dann ist es sinnvoll, wenn ein Fachmann den Überblick behält. Wir sind im Auftrag der Versicherung sofort vor Ort und begutachten den eingetretenen Schaden.

Wir stellen den Schadenumfang fest und leiten ggf. notwendige Schadenminderungsmaßnahmen ein. Die Versicherung erhält einen Vorbericht mit der Schilderung des Schadenhergangs, dem festgestellten Schadenumfang, der voraussichtlichen Schadenhöhe und den örtlichen Gegebenheiten. Auf Wunsch wird darüber hinaus der Versicherungs- und Zeitwert ermittelt.

Wir schlagen geeignete Sanierungsmaßnahmen vor. Auf Wunsch holen wir Angebote von Fachfirmen/Handwerkern ein und prüfen diese. Sie erhalten von uns als Versicherungssachverständige ein Gutachten und eine Ermittlung der Schadenhöhe und des Schadenumfangs.

Wir besichtigen für Sie Brand-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel-, Blitz-, Elementar-, Einbruch-Diebstahl-, und Vandalismusschäden und führen eine Bauzustandserfassung durch.

Durch Einsatz von innovativer Drohnentechnik ermöglichen wir die Inspektion schwer zugänglicher Bereiche, wie beispielsweise Dachflächen oder einsturzgefährdete Schadensbereiche.

Wir veranlassen erforderliche Standsicherheitsprüfungen.

Mit unseren Diagnoseverfahren und -geräten können wir folgende Bauzustände erfassen:

  • Ermittlung der Feuchte in Baumaterialien (Widerstandsmessung und Kapazitive Messung), Temperatur- und Luftfeuchtemessungen
  • Analyse von schädlichen Salzen
  • Schadendiagnose an Holz- und Holzwerkstoffen, Glas und Kunststoffen
  • Endoskopische Bauteiluntersuchungen zur zerstörungsarmen Untersuchung von verbauten Materialien
  • Raumluftmessungen z. B. Schimmel, Asbest, künstliche Mineralfaser (KMF)
  • Thermografie
  • Leckageortungen (in Zusammenarbeit mit einem Partner)

Wir nehmen eine Neuwert- und Zeitwertberechnung der baulichen und sachlichen Anlagen zum Schadentag vor.

Dabei ermitteln wir das Baujahr und die Daten von Um- und Ausbauten, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie die Zeiträume von Leerständen.

Berücksichtigt werden tangierende Faktoren wie Mehrkosten aus Bauauflagen oder Minderwertansätze.

Wir stellen die Sanierungskosten fest und schätzen den Zeitaufwand für die Wiederherstellung des Schadens ein.

Die Ursache für einen Versicherungsschaden muss für alle Beteiligten nachvollziehbar dargelegt und erläutert werden.

Gegebenenfalls muss eine beweisschlüssige Darlegung bezüglich bestimmter Verantwortungsbereiche bzw. bezüglich der Mithaftung des Vorversicherers bzw. anderer Versicherer (Haftpflicht) erfolgen.

Wir geben zum Schadenverlauf Wertungen ab, veranlassen Leckageortungen und die Sicherstellung von Schadstücken.

Soweit möglich, stellen wir den Zustand vor dem Eintritt des Schadens fest.

Dabei grenzen wir Altschäden und “Nachholreparaturen” (Instandhaltungsrückstau) ab und bestimmen die Entwertungsquote.

Gegebenenfalls lässt sich eine Regressmöglichkeit durch Fremdverschulden ermitteln.

Schäden, die auf mangelhafte Planung und Bauausführung zurückzuführen sind, müssen ausgeschlossen werden. Daraus ergeben sich Schadenquotelungen und Zuordnungen von Schadensummen.

Wir stellen den Umfang der erforderlichen Maßnahmen fest und empfehlen auf Wunsch geeignete Firmen. Je schneller z.B. bei Leitungswasserschäden gehandelt wird, desto geringer kann das Schadenausmaß ausfallen. Wichtige Schadenminderungsmaßnahmen sind z.B. das Entfernen von durchnässten Bauteilen bzw. Baustoffen und die Veranlassung von geeigneten Trocknungsmaßnahmen.

Die Auftragserteilung erfolgt durch den Versicherungsnehmer.

Schadenminderungsmaßnahmen können sein:

  • Freilegungen/Notdach
  • Trocknungsmaßnahmen
  • Abstützmaßnahmen
  • Entfernung bzw. Demontage von durchfeuchteten Bauteilen und Neutralisierung von Kunststoff- und Edelstahloberflächen nach Brandschäden

Nach Eintritt eines Versicherungsfalls kann es unter Umständen zu Unstimmigkeiten bezüglich der Schadenhöhe oder Ursache kommen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Versicherungen ist für die Ermittlung der Schadenhöhe das so genannte “Sachverständigenverfahren” vorgesehen, bei dem sowohl der Versicherer als auch der Geschädigte jeweils einen Sachverständigen mit der Schadenermittlung beauftragen kann. Das Sachverständigenverfahren dient der außergerichtlichen Einigung.

Der Abschluss des Sachverständigenverfahrens führt zur Verbindlichkeit des Tatsachenbefunds und zur Fälligkeit der Versicherungsleistung.

(aus Der Bausachverständige 2/2010, S. 54ff.)

Wir erstellen eine umfangreiche Dokumentation zum Schadensereignis:

  • Fotos
  • Messprotokolle
  • Dokumentation des Schadengrades (insbesondere sensible Bauteile)
  • detaillierte Feststellung verbauter Materialien
  • Sicherstellung beschädigter Bauteile
  • bei Leitungswasser- und Frostschäden – Feststellung des Zustandes des Leitungssystems, Zustandsfeststellung der Heizungsanlage
  • Bewohnbarkeit und Leerstandermittlung

Service für

Immobilienunternehmen

Sie haben ein bautechnisches Problem?

Wir begutachten den baulichen Zustand Ihrer Immobilie, unabhängig davon, ob es sich dabei um Wohnungen oder Gewerbeobjekte, Industriebauten bzw. gemischt genutzte Objekte handelt.

Wir stellen den Schadenwert und die Schadenursache fest und erarbeiten für Sie ein Sanierungskonzept.

Wir koordinieren die Sanierungsarbeiten und alle Prozessbeteiligten und übernehmen die baubegleitende Qualitätsüberwachung.

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner nach der Feststellung eines Schadens.

Wir begutachten den baulichen Zustand von Alt-und Neubauten, Wohn- und Gewerbeeinheiten, Industriebauten.

Sie erhalten erste Informationen zur Schadensituation und zu den Versicherungsbedingungen.

Wir verfügen über die notwendige Messtechnik wie Thermografiekamera, Feuchtemessgeräte, Schimmelmessgeräte, Endoskopkamera, microPhazir AS und Drohnentechnik.

Schimmelpilze und deren Sporen treten überall in unserer Umwelt auf. Eine wesentliche Voraussetzung für dessen Wachstum sind unter anderem eine gute Wachstumsgrundlage (wie z.B. Gipskarton, Holzstoffe, Tapeten) sowie ausreichende Feuchtigkeit. Eine Nährstoffgrundlage ist somit fast überall gegeben. Kommt hier im Falle eines Leitungswasserschadens der Faktor Feuchtigkeit hinzu, sollten schnell geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Schimmelpilzbildung gering zu halten oder im besten Fall zu vermeiden. Denn eine erhöhte Konzentration an Pilzen und Sporen in der Raumluft birgt unter Umständen Gesundheitsrisiken für den Nutzer.

Wir analysieren die Ursachen für den Schimmelpilzbefall und bestimmen die Schimmelpilzarten und deren Konzentration. Dazu erstellen wir Ihnen ein fachgerechten Sanierungskonzept und führen nach abgeschlossener Sanierungsmaßnahmen die Erfolgskontrolle für Sie durch.

Für die Bestimmung der Art des Holzzerstörers nehmen wir Materialproben und lassen diese durch ein akkreditiertes Labor analysieren. Anschließend kann auf dieser Grundlage ein passendes Sanierungskonzept erstellt werden.

Die Begriffserklärung für die Baubegleitende Qualitätsüberwachung könnte folgendermaßen definiert werden:

„Regelmäßige beratende Tätigkeit, ausgeführt von Bausachverständigen, im Zuge eines Bauvorhabens zur Vermeidung von Baufehlern, Mängeln oder Bauschäden sowie von Qualitäts- und Wertminderungen.“ (aus Handbuch für den Bausachverständigen, 2010 Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H., Köln)

Mit unseren Diagnoseverfahren und -geräten können wir folgende Bauzustände erfassen:

  • Ermittlung der Feuchte in Baumaterialien (Widerstandsmessung und Kapazitive Messung), Temperatur- und Luftfeuchtemessungen
  • Analyse von schädlichen Salzen
  • Schadendiagnose an Holz- und Holzwerkstoffen, Glas und Kunststoffen
  • endoskopische Bauteiluntersuchungen zur zerstörungsarmen Untersuchung von verbauten Materialien
  • Raumluftmessungen z. B. Schimmel, Asbest, künstliche Mineralfaser (KMF)
  • Thermografie
  • Leckageortungen (in Zusammenarbeit mit einem Partner)

Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die Risiken des Kaufs oder Börsengangs und spielen eine wichtige Rolle bei der Wertfindung eines Objektes.

Technical Due Diligence bezeichnet den technischen Zustand von Anlagen und Gebäuden. Insbesondere die Bewertung von Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierungspotenzial (hoher Stellenwert bei Immobilien-DD).

Environmental Due Diligence meint die Umweltqualität des Standortes, seiner Anlagen und Gebäude. Hierbei werden neben Altlasten (Rüstungs-/ kriegsbedingte Altlasten, Untergrundkontaminationen aus industrieller oder technischer Vornutzung) Bodenbelastungen aus der rezenten Nutzung untersucht. Die Lage der Örtlichkeit im Hinblick auf einen zukünftigen Schutzstatus (Schutzgebietsstatus, wie z. B. Vogelschutzgebiet) wird beurteilt. Schließlich werden Gebäudeschadstoffe (Nutzung von Asbestprodukten in der Bausubstanz, Vorhandensein von anderen Schadstoffen) erhoben, die bei Abbruch- oder Umbauarbeiten zusätzliche Kosten verursachen können (Schadstoff- Kataster). In letzter Zeit wird die Energieeffizienz wichtiger Teil der EDD. Dieser Bereich wird in Verbindung mit der Technical Due Diligence bearbeitet.

(aus Gabler Wirtschaftslexikon)

Service für

Gewerbe und Privat

Wir bieten Ihnen Rund-um-Lösungen und einzelne Dienstleistungen im Schadenfall:

  • Besichtigung der Schäden vor Ort
  • Einleitung von Schadenminderungsmaßnahmen
  • Informationen zur Schadensituation und zu den Versicherungsbedingungen
  • Analyse der Schadenursache. Dies können unvorhergesehene Ereignisse oder auch Baumängel sein.
  • Erstellung von einem oder mehreren Sanierungskonzepten
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Überwachung von Sanierungsmaßnahmen
  • Durchführung von technischen Abnahmen
  • Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Anhand des Auftragsumfangs und der überlassenen Unterlagen prüfen wir, welche Maßnahmen erforderlich sind, um vor Ort die nötigen Erkenntnisse zur Schadendiagnose zu erlangen.

Wir führen ein Sortiment an Werkzeugen und Messgeräten mit, um erste Untersuchungen sofort durchführen zu können: Vermessung von Bauteilen, Ermittlung von Massen, Feststellung von Höhen, Temperaturmessungen, Feuchtemessungen.

Mit unseren Diagnoseverfahren und -geräten können wir folgende Bauzustände erfassen:

  • Ermittlung der Feuchte in Baumaterialien (Widerstandsmessung und Kapazitive Messung), Temperatur- und Luftfeuchtemessungen
  • Analyse von schädlichen Salzen
  • Schadendiagnose an Holz- und Holzwerkstoffen, Glas und Kunststoffen
  • endoskopische Bauteiluntersuchungen zur zerstörungsarmen Untersuchung von verbauten Materialien
  • Kernbohrungen
  • Thermografie
  • Leckageortungen (in Zusammenarbeit mit einem Partner)
  • Raumluftmessungen z. B. Schimmel, Asbest, künstliche Mineralfaser (KMF)

Sie erhalten eine detaillierte Schadendiagnose als Grundlage für die weitere Vorgehensweise zur Beseitigung bestehender Bauschäden.

Nach der Feststellung eines Bautenstandes schlagen wir Ihnen Möglichkeiten der Sanierung vor, stellen Ihnen die Kosten- und Zeitverläufe dar und geben Ihnen damit eine Entscheidungsgrundlage für Ihr Sanierungsvorhaben.

Wir führen darüber hinaus auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch.

Unser Angebot umfasst die Phasen 6-9 der HOAI, diese beinhalten

  • Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, d.h. die Vorbereitung zur Vergabe
  • Ermitteln der Kosten und Mitwirken bei der Vergabe
  • Überwachen der Ausführung des Objektes sowie die
  • Objektbetreuung und Dokumentation.

Sprechen Sie uns an. Wir übernehmen Rund-um-Lösungen und einzelne Dienstleistungen.

Die Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung finden mit ihrer rechtsbefriedigenden Funktion seit einiger Zeit stärkere Beachtung.

Als Fachmann zeigt und erläutert der Bausachverständige den Parteien sachlich und neutral die technischen Aspekte. Bestehende Fehlvorstellungen und Emotionen können so ausgeräumt und abgebaut werden. Auf dieser Basis fällt eine Einigung der Parteien regelmäßig leichter. (Sachverständigenverfahren)

Eine technisch klare Trennung zwischen einem Baumangel und einem Bauschaden gibt es nicht.

Ein Bauschaden ist bedeutender als ein Baumangel, denn ein Schaden am Bauwerk hat Folgen für die Nutzung und für den Bestand desselben. Dieser bedarf i.d.R. einer Beseitigung oder Nachbesserung, um die Dauerhaftigkeit und Nutzbarkeit des Bauwerks zu erhalten bzw. zu erreichen.

Beispiele für Bauschäden:

  • fehlerhafte Höhenanbindungen an Gelände- und Verkehrseinrichtungen
  • unzureichende Abdichtung der gegen das Erdreich stehenden Bauteile
  • die Verwendung falscher Baustoffe
  • die unzureichende Ausführung von Wärmedämmmaßnahmen
  • fehlerhafte Anordnung und Ausbildung von Treppenanlagen
  • die fehlerhafte Ausbildung von Bauteilen im Bereich des Schallschutzes
  • unzureichende und fehlerhafte Ausbildung von Betonbauteilen, z.B. unzureichende Betonqualität, zu geringe Bewehrungseinlagen, unzureichende Nachbehandlung des Frischbetons
  • fehlerhafte Dachkonstruktion